Botschaften, Konsulate und Behörden

Osteuropäische Botschaften und Konsulate in Deutschland

Die Konsularabteilungen der Botschaften oder Konsulate stellen deutschen Bürgern Visa für Reisen nach Osteuropa aus. Die Auslandsvertretungen sind ferner für in Deutschland lebende Osteuropäer zuständig. Beispielsweise wenn eine Frau den Wohnsitz in Russland aufgegeben hat, aber noch die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation besitzt. Dann kann sie alle Passangelegenheiten und anderes beim zuständigen Konsulat erledigen.

Deutsche Botschaften und Konsulate in Osteuropa

Bei ihnen erhalten osteuropäische Bürger Visa für Deutschland. In Russland muss ein Mädchen ein Visum bei der deutschen Botschaft in Moskau oder einem der Generalkonsulate beantragen. Die zuständige Vertretung ist abhängig vom eingetragenen Wohnsitz im Inlandspass.

Visum: Allgemeines

Wenn Sie eine Frau in Osteuropa besuchen möchten, brauchen Sie ein Visum. Umgekehrt braucht sie ebenfalls ein Visum, um in Deutschland einzureisen.
Nur die Einreise in die Ukraine ist für Bürger der Europäischen Union, außer Bulgaren und Rumänen, ohne Visum möglich. Jedoch nur bis zu einem maximalen Aufenthalt von 90 Tagen. Umgekehrt geht das nicht. Ukrainische Staatsbürger benötigen (noch) ein Visum für die Einreise in ein Land der EU. Doch bereits im Sommer 2017 können Sie ohne Visum reisen.
Siehe z. B.: http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-04/europaeisches-parlament-ukraine-visafreiheit-neuregelung

Ein Visum für Russland können Sie bei der Konsularabteilung der russischen Botschaft in Berlin oder einem der Generalkonsulate erhalten. Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen, gibt es unterschiedliche Konsularbezirke.
Anstatt persönlich bei einem russischen Konsulat ein Visum zu beantragen, ist die Beauftragung eines Dienstleisters besser. Vor allem, wenn man nicht in der Nähe wohnt und keine Erfahrung mit russischen Botschaften/Konsulaten hat.

Visum: Für binationale Partnerschaften

Wenn Ihre Partnerin Sie besuchen will, braucht sie ein Schengenvisum (Besuchsvisum). Ein Visum zur Eheschließung braucht die Dame, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen. Um nach einer Heirat in Osteuropa dauerhaft nach Deutschland zu kommen, ist ein Visum zur Familienzusammenführung (zum Ehegattennachzug) notwendig.

Verpflichtungserklärung

Zur Beantragung der ersten zwei Arten von Visa (siehe oben) bei einer osteuropäischen deutschen Auslandsvertretung braucht eine Frau eine formgebundene Einladung von Ihnen. Im Amtsdeutsch Verpflichtungserklärung genannt.
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragungen, ist keine Verpflichtungserklärung notwendig. Wenn der Visa-Antragsteller der ausländische Ehegatte eines Deutschen ist, reicht eine formlose Einladung.

Was genau eine Verpflichtungserklärung ist, welche Probleme mit einer Verpflichtung auftreten können und warum der harmlose Begriff „Einladung” irreführend ist, erfahren Sie hier:
Frauen aus Osteuropa kennenlernen und heiraten

Die wichtigsten sonstigen Ämter für binationale Paare

Mit diesen Behörden kommen binationale Paare in Deutschland direkt in Kontakt:

Einwohnermeldeämter, Standesämter, Ausländerbehörden und Ämter, die für deutsche Urkunden Apostillen erteilen.

Dass man auf dem Standesamt heiratet, weiß jedes Kind. Aber was genau sind die Aufgaben einer Ausländerbehörde?
Die Ausländerbehörden sind zuständig für die aufenthalts- und passrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern. Sie erteilen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse), entscheiden in Asylangelegenheiten, beschaffen Passersatzpapiere und führen Ausweisungen (Abschiebungen) durch.
Deutsche Bürger erhalten bei Ausländerbehörden Verpflichtungserklärungen (Einladungen), mit denen Ausländer im Heimatland Visa beantragen können. Bei der Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) und zur Eheschließung entscheiden sie mit. Ausländerbehörden gibt es in Deutschland in den Landkreisen und kreisfreien Städten.