Das Wichtigste und Aufwendigste bei der Vorbereitung einer binationalen Eheschließung ist die Beschaffung von erforderlichen Dokumenten sowie deren Beglaubigung und Übersetzung. Wie etwa Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden etc. Ob Sie in Russland, der Ukraine, Deutschland oder einem Drittstaat (meistens in Dänemark) heiraten:
Immer sind mehr oder weniger Dokumente notwendig. Hier erfahren Sie Grundlegendes über die Beglaubigung von Urkunden.
Apostillen und Legalisationen sind Beglaubigungen der Echtheit von Originalurkunden.
Was aber ist der Unterschied zu einer normalen Beglaubigung, die jeder kennt?
Beglaubigungen durch Apostillen und Legalisationen sind nur für den internationalen Urkundenverkehr notwendig.
Egal, ob Sie deutsche Dokumente in Russland vorlegen müssen oder umgekehrt ein Mädchen russische in Deutschland:
Ein ausländisches Dokument muss immer mit einer (Über-) Beglaubigung einer bestimmten Behörde des Herkunftsstaates versehen werden. Diese besondere und formgebundene Beglaubigung nennt man Apostille. Anders ausgedrückt: Bei der Apostille erfolgt die Beglaubigung durch eine Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat.
Dazu ein Beispiel:
Sie benötigen für die Heirat in Russland eine deutsche Anmeldebestätigung (Meldebescheinigung) mit Eintrag des Familienstandes. Diese Urkunde wird in Russland nur akzeptiert, wenn sie von einer Behörde in Deutschland mit einer Apostille versehen wird. Außerdem müssen Meldebescheinigung und Apostille ins Russische übersetzt werden. Für in Deutschland notwendige russische Urkunden gilt das umgekehrte Verfahren.
Ohne Apostille kann ein deutscher Standesbeamter nicht beurteilen, ob eine russische Urkunde echt ist. Ebenso kann ein osteuropäischer Beamter nicht einschätzen, ob ihm ein echtes oder gefälschtes ausländisches Dokument vorgelegt wird. Dazu sind länderspezifische Gesetzte, Behörden, Urkunden und Amtsstempel zu unterschiedlich. Hinzu kommt die fremde Schrift auf den Dokumenten. Deshalb hat die internationale Staatengemeinschaft für die länderübergreifende Beglaubigung und Anerkennung von Urkunden ein Abkommen geschlossen.
Seit dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 werden Legalisationen nur noch in Ausnahmefällen benötigt. Die Echtheit von Originaldokumenten wird seitdem in vielen Staaten nur noch durch Apostillen bestätigt. Als einzige Ausnahme benötigen Original-Passdokumente (Inlandspässe und Reisepässe) weder Apostillen noch Legalisationen.
Die Form der Apostille ist ein inhaltlich einheitlicher Stempel oder Vordruck, wie von den beteiligten Vertragsstaaten festgelegt. Der beglaubigende Beamte füllt die Felder des Stempels standardisiert aus. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)” erfolgt immer in französischer Sprache. Falls möglich, wird die Apostille am Originaldokument versiegelt befestigt.
Russland, die Ukraine und Weißrussland beteiligen sich uneingeschränkt am Apostille-Verfahren.
Doch was ist eine Legalisation und was unterscheidet sie von einer Apostille?