Heirat in Russland, Deutschland oder einem Drittstaat (vor allem in Dänemark)

Heirat in Russland

Die Trauung in Russland ist einfacher und unbürokratischer als in Deutschland, wenn das dortige Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen fordert. Die gute Nachricht vorab:
Oft verlangen russische Standesämter keine derartige Urkunde.

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, ist die Heirat in Russland ebenso bürokratisch wie in Deutschland. Viele russische Standesbeamte geben sich glücklicherweise mit einer einfachen Aufenthaltsbescheinigung (Meldebescheinigung) des deutschen Einwohnermeldeamtes zufrieden, auf welcher der Familienstand angegeben ist.

Heiratsurkunde apostillieren und übersetzen lassen

Lassen Sie nach der Hochzeitsfeier die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzten. Die Übersetzung kann von einem in Russland zugelassenen Übersetzer durchgeführt werden. Am einfachsten ist es, wenn Ihre Frau damit ein autorisiertes Servicebüro in Osteuropa beauftragt. Kontrollieren Sie nach Erhalt der fertigen Unterlagen alles sorgfältig.


Die Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung braucht Ihre Frau für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung. Die Eheschließung können Sie ferner so bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde nachweisen.

Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung

Ihrer Zweisamkeit in Deutschland steht jetzt nur noch das Visum zur Familienzusammenführung im Weg (auch Visum zum Ehegattennachzug genannt). Beantragen kann es Ihre Frau bei der deutschen Botschaft oder einem der Generalkonsulate in Russland.
Der Ausstellung eines Visums zur Familienzusammenführung muss immer die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmen. Die Botschaft oder das Konsulat kann dies nicht allein entscheiden und sendet die Visumunterlagen zur Prüfung an die Ausländerbehörde.

Heirat in Deutschland

Bei einer binationalen Heirat hierzulande können die bürokratischen Probleme groß werden.
Zuerst mag einem die Eheschließung in Deutschland naheliegend erscheinen, denn schließlich möchte man hier mit seiner Frau dauerhaft leben. Außerdem kennt man deutsche Behörden und Gesetzte und vertraut diesen mehr als ausländischen.

Nach deutschem Recht wird von der osteuropäischen Frau ein Ehefähigkeits­zeugnis verlangt. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das jeweilige Heimatrecht keine gesetzlichen Ehehindernisse für eine russische oder ukrainische Frau bestehen. Das Schließen einer ungültigen Ehe in Deutschland soll verhindert werden.

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird von einer Behörde im Heimatland der Frau ausgestellt und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Viele Staaten, wie auch Russland, stellen aber kein Ehefähigkeitszeugnis aus.
In diesem Fall muss eine Befreiung von der Vorlage des Dokuments erfolgen. Dies geschieht durch das in Deutschland für Ihren Wohnort zuständige Oberlandesgericht.

Anmerkung:
Auf den Begriff Ehefähigkeitszeugnis trifft man im Zusammenhang mit binationalen Eheschließungen häufig. Deutschland stellt seinen Bürgern, die im Ausland heiraten möchten, Ehefähigkeitszeugnisse aus. Aber sowohl Russland als auch die Ukraine und Weißrussland machen dies für ihre Staatsangehörigen nicht.

Beantragung eines Visums zur Eheschließung

Nachdem alle Unterlagen, Apostillen und Übersetzungen zusammen sind und das deutsche Standesamt sein O.K. gegeben hat, kann Ihre Verlobte endlich das ersehnte Visum zur Eheschließung (Heiratsvisum) beantragen.

Wie beim Visum zur Familienzusammenführung muss der Ausstellung des Heiratsvisums die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zustimmen. Die Botschaften oder Konsulate können dies nicht allein entscheiden. Sie senden die Visumunterlagen zur Prüfung an die Ausländerbehörde, weshalb die Bearbeitungszeit lang werden kann. Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen.

Heirat in Dänemark

Im Zusammenhang mit Heiraten binationaler Paare in Drittstaaten hört und liest man immer wieder von Dänemark. Dort geht die Eheschließung unbürokratischer und schneller über die Bühne als in Deutschland, doch die Probleme kommen häufig danach.

Die gesetzlichen Heiratsbestimmungen sind in Dänemark überall gleich. Es gibt in bestimmten Orten keine Sonderregelungen, außer Unterschiede in der Aufenthaltspflicht. Manche dänischen Standesämter verlangen nämlich vor der Trauung einen Aufenthalt von bis zu drei Tagen in der jeweiligen Gemeinde.

Alle Dokumente, auch die der Frau, können in Dänemark in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Apostillierung oder Legalisierung deutscher Urkunden ist nicht erforderlich. Die Braut muss osteuropäische Dokumente ins Deutsche übersetzen und Scheidungsurkunden/Scheidungsurteile in ihrem Heimatland apostillieren (in der Ukraine legalisieren) lassen.

Mögliche Probleme danach

Für eine schnelle und unbürokratische Heirat in Dänemark kann danach in Deutschland der Preis hoch sein, und zwar in Form von zeitraubenden Schwierigkeiten und erheblichen Kosten.

Denn oft reagieren deutsche Ausländerbehörden kritisch, wenn ein binationales Paar mit einer dänischen Heiratsurkunde erscheint. Lesen Sie weiter (Link unten), zu welchen Problemen es nach der Heirat in Dänemark bei einer deutschen Ausländerbehörde kommen kann.

Eheschließung in Russland, Deutschland oder Dänemark – Fazit:

Die Heirat ist das größte und bürokratischste Hindernis auf dem Weg zum binationalen Glück mit einer Frau aus Osteuropa. Auf dieser Seite finden Sie einige grundlegende Infos.
Einfach wird eine binationale Eheschließung selten. Es können viele Detailprobleme auftreten, die Sie kennen sollten. Außerdem: Was genau ist ein Ehefähigkeitszeugnis und welche Dokumente müssen Sie dafür besorgen? Mehr zu allem …