Erklärung wichtiger Begriffe (Glossar) zur Partnersuche in Russland und der Ukraine

Apostille

Eine Apostille ist eine formgebundene Beglaubigung der Echtheit einer Originalurkunde. Die Beglaubigung erfolgt durch eine Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat. Rechtsgrundlage dafür ist das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961. Durch dieses Abkommen wurde die vorher erforderliche Legalisation durch die „Haager Apostille” ersetzt. Apostillen werden nur von Staaten erteilt, die dem Haager-Übereinkommen beigetreten sind. Die Form der Apostille ist ein spezielles Formular oder ein Stempel. Falls möglich, wird sie am Originaldokument befestigt. Für Ausweisdokumente (Personalausweise und Reisepässe) sind keine Apostillen notwendig.
Beispiel:

Urkunden aus Russland werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie von einer russischen Behörde mit einer Apostille versehen sind. Außerdem müssen sowohl das Dokument als auch die Apostille ins Deutsche übersetzt werden. Umgekehrt gilt das Gleiche.

Aufenthaltserlaubnis

Nach dem Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltstitel zum befristeten Aufenthalt für Ausländer in Deutschland. Eine Aufenthaltserlaubnis kann z. B. aus familiären Gründen oder zur Ausbildung erteilt werden. Für ausländische Ehegatten von Deutschen ist mit diesem Aufenthaltstitel eine Arbeitserlaubnis verbunden.

Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Es ist der wichtigste Teil des Zuwanderungsgesetzes und gilt für alle Ausländer, außer für Bürger der Europäischen Union.

Aufenthaltstitel

Ein Aufenthaltstitel ist nach dem Aufenthaltsgesetz eine Erlaubnis für Ausländer, sich in Deutschland aufzuhalten. Statt früher fünf, gibt es heute nur noch zwei (streng genommen mit Visum drei) Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und kann frühestens nach fünfjährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden (bei ausländischen Ehepartnern von Deutschen nach drei Jahren ).
Beispiel:
Sie haben in Russland geheiratet. Dann kann Ihre Frau mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland kommen. In Deutschland erhält sie zuerst eine befristete Aufenthaltserlaubnis von ein bis zwei Jahren. Diese wird später problemlos verlängert, sofern Sie noch verheiratet sind. Nach drei Jahren kann Ihre Frau eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Ausländergesetz

Das alte Ausländergesetz war bis zum 31.12.2004 gültig. Es wurde durch das neue Zuwanderungsgesetz ab 01.01.2005 ersetzt.

Auslandsvertretung

Auch kurz Vertretung genannt. Allgemeine Bezeichnung für eine Botschaft oder ein Konsulat.

Niederlassungserlaubnis

Nach dem Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltstitel zum unbefristeten Aufenthalt für Ausländer in Deutschland. Eine wesentliche Voraussetzung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Ausländische Ehegatten von Deutschen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die immer mit einer Arbeitserlaubnis verbunden ist.

Visum

Ein Visum (im Amtsdeutsch auch Sichtvermerk genannt) ist eine Erlaubnis zur Einreise in ein Land und zum befristeten Aufenthalt in ihm. Deutsche brauchen für die Reise in viele Nicht-EU-Länder ein Visum, z. B. für Russland. Umgekehrt benötigen Menschen vieler Staaten ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Ein Visum kann man im Heimatland bei der Botschaft oder einem Konsulat des Ziellandes beantragen. Es wird in den Reisepass eingeklebt.

Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Es regelt die Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland und deren Integration. Ein wichtiger Teil des Zuwanderungsgesetzes ist das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das an die Stelle des zuvor geltenden Ausländergesetzes (AuslG) getreten ist.
Eine Reform des Zuwanderungsgesetzes ist am 28.08.2007 gültig geworden. Bedeutsame Neuregelungen betreffen Ehegattennachzug, Integrationskurse und Einbürgerung. Ausländische Ehegatten müssen seit der Reform einfache deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise in Deutschland nachweisen.

Weitere wichtige Begriffe wie Ehefähigkeitszeugnis, Legalisation, Verpflichtungserklärung (Einladung), Beitrittserklärung (zur Heiratsanmeldung) usw. werden hier erklärt …
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